(Stand 16.5.2023)
Schuljahr 2024/2025
Herbstferien | 14.10. – 25.10.2024 |
Weihnachtsferien | 23.12.2024 – 10.01.2025 |
Osterferien | 07.04. – 21.04.2025 |
bewegliche Ferientage | 4 |
Sommerferien | 07.07. – 15.08.2025 |
Schuljahr 2025/2026
Herbstferien | 06.10. – 18.10.2025 |
Weihnachtsferien | 22.12. 2025 – 10.01.2026 |
Osterferien | 30.03. – 10.04.2026 |
bewegliche Ferientage | 4 |
Sommerferien | 29.06.- 07.08.2026 |
Schuljahr 2026/2027
Herbstferien | 05.10. – 17.10.2026 |
Weihnachtsferien | 23.12.2026 – 12.01.2027 |
Osterferien | 22.03. – 02.04.2027 |
bewegliche Ferientage | 4 |
Sommerferien | 28.06.- 06.08.2027 |
Schuljahr 2027/2028
Herbstferien | 04.10. – 16.10.2027 |
Weihnachtsferien | 23.12.2027 – 11.01.2028 |
Osterferien | 03.04. – 14.04.2028 |
bewegliche Ferientage | 3 |
Sommerferien | 03.07.- 11.08.2028 |
Schuljahr 2028/2029
Herbstferien | 09.10. – 20.10.2028 |
Weihnachtsferien | 27.12.2028 – 12.01.2029 |
Osterferien | 29.03. – 13.04.2029 |
bewegliche Ferientage | 3 |
Sommerferien | 16.07. – 24.08.2029 |
Schuljahr 2029/2030
Herbstferien | 15.10. – 26.10.2029 |
Weihnachtsferien | 24.12.2029 – 11.01.2030 |
Osterferien | 08.04. – 22.04.2030 |
bewegliche Ferientage | 4 |
Sommerferien | 22.07. – 30.08.2030 |
Angegeben ist der erste und letzte Ferientag.
Quelle:
Ferientermine | kultus. hessen.de
„Die Ferientermine wurden im Wesentlichen nach den bisherigen Gepflogenheiten festgelegt. Dieser Vorschlag hat in einem breiten Anhörverfahren große Zustimmung gefunden. Aufgrund der Anregungen des Landeselternbeirats, des Hauptpersonalrats der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Konferenz Hessischer Universitätspräsidien wurden kleinere Verschiebungen vorgenommen. So beginnen im Jahr 2021 die Osterferien erst mit Ostern selbst und umfassen die beiden Wochen nach Ostern (so wie auch in diesem Jahr). In den meisten Jahren umfassen die Osterferien eine vor und eine Woche nach den Feiertagen. Außerdem wird es in den Schuljahren 2022/23 und 2023/24 wegen der spät liegenden Sommerferien nur eine Woche Herbstferien geben; in diesen beiden Schuljahren wird es stattdessen dreiwöchige Osterferien geben. Damit wird auch ein Ausgleich zwischen dem ersten und dem zweiten Schulhalbjahr geschaffen.
Sowohl nur einwöchige Herbstferien als auch dreiwöchige Osterferien hat es auch in der Vergangenheit bereits gegeben.
Hintergrund:
Nach dem Schulgesetz stehen den Schülerinnen und Schülern „Ferien in pädagogisch sinnvollen Abständen zu“. Weitere Einzelheiten sind in der Verordnung über die Gestaltung des Schulverhältnisses geregelt; danach gibt es in Hessen Sommer-, Herbst-, Weihnachts- und Osterferien sowie einige bewegliche Ferientage. Durch Erlass des Kultusministeriums werden die Termine der einzelnen Ferienabschnitte festgelegt.
Die Gesamtzahl der Ferientage liegt bundeseinheitlich bei 75 Tagen, wobei alle Wochentage (Montag bis Samstag) als Ferientage gezählt werden.
Für die Gestaltung der Sommerferien gibt es eine Absprache der Kultusministerkonferenz. Durch einen gestaffelten Beginn der Sommerferien in den Ländern wird dafür gesorgt, dass Feriengebiete und Verkehrsmittel nicht überlastet werden. Durch das rollierende System wechseln alle Länder (außer Bayern und Baden-Württemberg) von Jahr zu Jahr von früheren auf spätere Termine und umgekehrt. Innerhalb dieses Systems werden benachbarte Länder zu Ländergruppen zusammengefasst. Hessen bildet mit Rheinland-Pfalz und dem Saarland eine solche Ländergruppe. Die Sommerferientermine für die Zeit von 2018 bis 2024 wurden bereits 2014 vereinbart.“
Quelle: Presseinformation des Hessischen Kultusministeriums vom 8.1.2016